ART HELPS ist eine gemeinnützige GmbH. Unsere Projekte werden unter anderem über Spenden finanziert. So hast Du mit einer Spende die Möglichkeit, zielgerichtet zu helfen. Gerne setzen wir Deine Spende auch für ein Wunschprojekt Deiner Wahl ein.
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Bereits ab 10€ ermöglichst du, dass unser Team Workshops planen kann, Projekte umgesetzt werden können und interne Strukturen gestärkt werden.
Für Kinder und Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen wollen wir weiterhin Workshops kostenlos anbieten. Mit 25 € ermöglichst du einem Kind die Teilnahme an einem professionellen Kreativworkshops.
150 € im Monat ermöglichen wöchentliche kunsttherapeutische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Gerade hier ist es wichtig, ein dauerhaftes und langfristiges Angebot aufzubauen, um den Teilnehmenden Sicherheit und Zeit zur Heilung geben zu können.
4.500 € ermöglichen insgesamt 10 Workshops für Schulklassen im Großraum Stuttgart. Du erhältst eine offizielle Spendenbescheinigung, damit du deine Spende steuerlich absetzen kannst. Gerne kann die Spende auch in Form einer offiziellen Übergabe stattfinden.
WERDE JETZT ART HELPS PARTNER/PARTNERIN
Unsere Vision ist es, ein nachhaltiges und dauerhaftes Angebot in Deutschland aufzubauen. 2023 konnten wir in insgesamt 156 kreativ und kunsttherapeutischen Workshops ca. 1.500 Kinder und Jugendliche erreichen. Wir träumen davon, diese Zahlen in 2024 weit zu übertreffen und noch mehr Hoffnung, Kreativität und neue Freude zu schaffen.Bereits ab einem Dauerauftrag von 10 € monatlich bist du offiziell ART HELPS Partner/Partnerin und ermöglichst Kindern und Jugendlichen aus sozial herausfordernden Verhältnissen die kostenfreie Teilnahme an Workshops unter professioneller Leitung. Außerdem schafft ein Dauerauftrag Planungssicherheit und Stabilität bei regelmäßig anfallenden Kosten für Projektmanagement, Buchhaltung und interne Strukturen.
Spendenkonto
BW | Bank KONTO: 282 236 5 BLZ: 600 501 01 IBAN: DE81 6005 0101 0002 8223 65 BIC/SWIFT CODE: SOLADEST600
Spendenbescheinigungen
Spendenbescheinigungen werden automatisch jeweils im Februar des Folgejahres postalisch versendet.
WICHTIG: Der Versand der Jahres-Spendenbescheinigung (auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt) setzt voraus, dass die dazu nötigen Informationen vorliegen: Die aktuelle und vollständige Adresse, die bei der Überweisung direkt im Verwendungszweck notiert werden kann, um den administrativen Aufwand gering zu halten.
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z. B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
WICHTIG: Der Versand der Jahres-Spendenbescheinigung (auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt) setzt voraus, dass die dazu nötigen Informationen vorliegen: Die aktuelle und vollständige Adresse, die bei der Überweisung direkt im Verwendungszweck notiert werden kann, um den administrativen Aufwand gering zu halten.
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z. B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.